Garantie

Bremsbeläge für Fahrräder

Die GOLDfren-Garantie für den Bremsbelag bezieht sich auf Materialdefekte bzw. auf Produktionsmängel. Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Ersatz des gleichen Teils oder die Erstattung in Höhe des Kaufpreises, umfasst nicht die Arbeiten und die hiermit in Zusammenhang stehenden Gebühren, wie z.B. das Abschleppen des Fahrzeugs, die Montage, den Einkauf von Produkten anderer Hersteller. Die Garantie ist für die Dauer von 6 Monaten oder für 300 Fahrkilometer ab dem Datum des Einkaufs des Produktes gültig und wird nur bei Vorlage des Kaufbelegs für das Produkt anerkannt.

Die Garantie bezieht sich nicht auf einen, bei Rennen verwendeten Bremsbelag. Auf GOLDfren-Produkte, die bei Rennen verwendet werden, bezieht sich absolut keine Garantie. Die Garantie deckt weder den Lärmentwicklung der Bremsen noch den normalen Verschließ bzw. das Zerkratzen

Verfahren bei einer Reklamation in der Garantiefrist

Für den Fall der möglichen, späteren Reklamation ist es wichtig, den Kaufbeleg zur Ware aufzubewahren. Darüber hinaus ist es unabdingbar, den Beleg mit dem eingestellten Kilometerstand vorzulegen, der von einem unabhängigen Mechaniker, der die Komponente eingebaut hat, oder dem autorisierten Händler, der Ihnen die Komponente verkauft hat, genehmigt wurde. Um die Benutzung des Fahrzeugs in der Zeit der Erledigung Ihrer Reklamation zu ermöglichen, müssen Sie sich das entsprechende Ersatzteil direkt bei GOLDfren kaufen. Sofern Ihre Reklamation anerkannt wird, erstattet Ihnen GOLDfren jenen Betrag, den Sie zum Kauf des Ersatzteils aufgewendet haben, entweder in voller Höhe oder teilweise in Abhängigkeit vom Charakter der Reklamation. GOLDfren behält sich das Recht auf die Gewährung der teilweisen oder vollen Kompensation nach eigenem Ermessen in Abhängigkeit vom Kilometerstand und von den, mit den reklamierten Komponenten zurückgelegten Fahrkilometern vor. Sofern Sie beispielsweise mit dem Produkt einige Tausend Kilometer gefahren sind und eine Beschädigung festgestellt wurde, wird lediglich eine teilweise Kompensation genehmigt. Wir bitten um Ausfüllung des Reklamationsformulars.